CORONA-INFO: Dauergäste dürfen Campingplätze besuchen / Touristische Gäste: ab 17.05.2021

06.05.2021

CORONA-INFO: Dauergäste dürfen Campingplätze besuchen / Touristische Gäste: ab 17.05.2021
CORONA-INFO: Dauergäste dürfen Campingplätze besuchen / Touristische Gäste: ab 17.05.2021

Dauergäste dürfen die Campingplätze in Schleswig-Holstein besuchen, wenn ihre Mietverträge über mindestens 5 Monate lauten.

Nach der Landesverordnung Schleswig-Holstein zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 29. März 2021 und der Änderung vom 09. April 2021 dürfen Dauergäste die Campingplätze in Schleswig-Holstein besuchen, wenn ihre Mietverträge über mindestens 5 Monate lauten.

Touristische Gäste können ab 17. Mai 2021 anreisen.

Voraussetzung:
- Buchungsbestätigung
- PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) Vor-Ort-Test alle 72 Stunden oder Geimpfte und Genesene
- Duschen werden geöffnet
- Hygienekonzepte sind strikt einzuhalten

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